Das sogenannte Nebenkostenprivileg erlaubte Vermietern lange Zeit, die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss auf ihre Mieter umzulegen, selbst wenn diese den Anschluss nicht nutzten. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Aktualisierung des Telekommunikationsgesetzes hat sich diese Regelung geändert. Ab dem 1. Juli 2024 haben Mieter nun die Freiheit, ihre Art des Fernsehempfangs nach ihren eigenen Vorlieben zu wählen. Das Nebenkostenprivileg wurde bereits am 1. Dezember 2021 abgeschafft, aber es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, um die Umstellung zu erleichtern. Eventuelle Sonderrechte oder bessere Angebote im Zuge dieser Änderungen können aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung hervorgehen. Mit MegantaTV Smart und DEINHANDY kannst du dir ein spitzen Angebot sichern und sorgenfrei der bevorstehenden Umstellung entgegen sehen.
