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Rufnummernmitnahme - Neuer Anbieter, alte Rufnummer

Schließt Du einen neuen Vertrag ab, steht Dir die praktische Option der Rufnummernmitnahme zur Verfügung. So bleibst Du trotz Anbieterwechsel unter deiner bisherigen Nummer erreichbar. Du musst also weder eine neue Zahlenabfolge auswendig lernen noch Familie und Freunde über Deine neue Nummer informieren. Im Folgenden erfährst Du, wie die Rufnummernmitnahme funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und – ganz wichtig – wann der richtige Zeitpunkt der Beantragung ist.

Was ist die Rufnummernmitnahme?

Die Rufnummernmitnahme, oft auch Portierung genannt, meint nichts anderes als die Beibehaltung der alten Rufnummer. Eine besonders einprägsame Rufnummer, die Du nun seit einigen Jahren Dein Eigen nennst, ist es wert, mitgenommen zu werden. So musst Du auch nicht den Aufwand betreiben, all Deine Handy-Kontakte über die Änderung zu informieren und kannst bequem mit ihnen weiter telefonieren – auch wenn Du den Mobilfunkanbieter wechselst.

Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert das Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach Paragraph 46 darf Dein alter Anbieter im Falle einer Vertragskündigung seine Leistungen nicht einfach einstellen. Demnach ist er dazu verpflichtet, Dir die Rufnummernmitnahme zu ermöglichen. Dabei wird nicht nur die Rufnummer selbst, sondern auch die Vorwahl des bisherigen Anbieters übernommen. Aus diesem Grund ist der Netzanbieter Deines Gesprächspartners übrigens auch nicht mehr an der Vorwahl zu erkennen.

Voraussetzungen für die Rufnummernmitnahme: Das gibt’s zu beachten

Grundsätzlich müssen zwei Kriterien erfüllt sein, damit die Rufnummernmitnahme erfolgreich abgeschlossen werden kann:

  1. Du wechselst das Netz oder den Provider: Sobald Dein neuer Wunschtarif von einem anderen Provider angeboten wird, steht Dir Die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme frei – völlig unabhängig davon, ob der Tarif über dasselbe oder ein anderes Netz läuft.

  2. Dein neuer Tarif ist kein reiner Datentarif: Bei Abschluss eines reinen Datentarifs erhältst Du keine Handynummer. Da dieser Tarif sich nur für das Surfen und nicht für das Telefonieren eignet, entfällt die Option der Rufnummernmitnahme.

Wähle deinen aktuellen Anbieter

Telekom

Rufnummernmitnahme

Zeitpunkt der Portierung – zwei Optionen

Bist Du mit Deinem derzeitigen Tarif unzufrieden, kannst Du natürlich jederzeit einen Wechsel vornehmen und Deine Rufnummer mitnehmen. Überlege Dir vorab, ob Du die Rufnummer sofort oder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit portieren möchtest.

Entscheidest Du Dich für die sofortige Rufnummernmitnahme aus Deinem laufenden Vertrag in den neuen, solltest Du eine Bearbeitungszeit von 1 bis 2 Wochen einkalkulieren. Und Achtung: Da Du somit zwei parallel laufende Verträge hast, fallen doppelte Kosten an.

Möchtest Du Deine Rufnummer erst zum Vertragsende mitnehmen, gibt es einige Fristen zu beachten: So kannst Du die Portierung frühestens vier Monate vor Vertragsende oder bis zu drei Monate nach Vertragsende beantragen.

Nutzt Du derzeit einen Prepaid-Tarif, kannst Du auch in diesem Fall Deine Rufnummer in den neuen Vertrag mitnehmen. Da Du hier nicht an eine Vertragslaufzeit gebunden bist, erfolgt die Portierung in der Regel sofort.

Rufnummernmitnahme bei DEINHANDY: vor oder nach dem Bestellvorgang

Wenn Du bei DEINHANDY einen neuen Handyvertrag abschließt, kannst Du die Rufnummernmitnahme entweder direkt im Bestellvorgang oder im Nachgang im persönlichen Kundenkonto Deines neuen Anbieters beantragen. Wir haben Dir eine Übersicht über die Möglichkeiten je nach Anbieter erstellt:

AnbieterIm DEINHANDY-BestellvorgangNach dem DEINHANDY-Bestellvorgang
TelekomX-
HIGHX-
congstarX-
Vodafone-X
o2-X
freenet-X
otelo-X

Rufnummernmitnahme: So funktioniert’s bei DEINHANDY

Kündige zunächst Deinen aktuellen Vertrag. Hast Du beim Durchstöbern unsere Tarife den passenden Vertrag für Dich gefunden, gelangst Du auch schon zur Bestellung. Die Rufnummernportierung beauftragst Du dann je nach Anbieter im oder nach dem Bestellvorgang:

  • Fall A – Portierung der Rufnummer im Bestellvorgang: Hast Du Dich für einen Tarif von HIGHcongstar oder der Telekom entschieden, erscheint im Bestellvorgang die Option der Rufnummernmitnahme. Klickst Du das dazugehörige Kästchen an, öffnet sich ein Portierungsformular, in dem Du Angaben zu Deinem aktuellen Mobilfunkanbieter, Netzbetreiber, der Vertragsart und dem Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme machst.

    Hinweis: Damit die Rufnummernmitnahme erfolgreich und nahtlos abgewickelt wird, müssen die angegebenen Daten mit den Daten Deines aktuellen Vertrags übereinstimmen. Prüfe das Portierungsformular unbedingt auf Korrektheit, bevor Du die Bestellung abschickst. Andernfalls kann es passieren, dass die Rufnummernmitnahme abgelehnt wird.

  • Fall B – Portierung der Rufnummer nach dem Bestellvorgang: Ist Dein neuer Wunschanbieter Vodafoneo2Blau oder otelo, folge den Anweisungen im Bestellvorgang und lasse die Rufnummernmitnahme zunächst außen vor. Nach Abschluss der Bestellung erhältst Du Deine neuen Vertragsunterlagen samt Login-Daten für Dein Kundenkonto bei Deinem neuen Anbieter. Logge Dich ein, um im persönlichen Kundenbereich die Option der Rufnummernmitnahme auszuwählen und das dazugehörige Formular auszufüllen. Auch hier solltest Du auf die Richtigkeit der Daten achten.

Gut zu wissen: Bei beiden Fällen dauert es etwa 1 bis 2 Wochen, bis die Rufnummernmitnahme abgeschlossen ist und Du Deine alte Handynummer mit Deinem neuen Tarif nutzen kannst.

Kosten der Rufnummernmitnahme: dank neuer Rechtslage kostenlos

Dank des neuen Telekommunikationsgesetzes TKG (EECC), das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, fallen bei Rufnummernmitnahmen nunmehr keine Kosten an. Ursprünglich beliefen sich die Kosten auf 20 bis 30 Euro. Eine weitere Regelung der Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte im April 2020 eine Obergrenze von 6,82 € für das Bearbeitungsentgelt festgelegt – doch das gehört nun der Vergangenheit an.

Ziel des neuen Telekommunikationsgesetzes ist es, eine spürbare Verbesserung des Verbraucherschutzes zu schaffen. So wurde auch an den Kündigungsfristen gefeilt: Kommst Du mit Deinem Handyvertrag nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit in die automatische Verlängerung von einem Jahr, kannst Du Deinen Vertrag monatlich kündigen.